Offene Sprechstunde gemäß TSVG ab 01.09.2019

Gemäß Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) gibt es ab 02.09.2019 innerhalb der bestehenden Sprechstunde 5 Stunden eine offene Sprechstunde. In dieser Zeit können Patienten ohne Termin vorgestellt werden.

Da jede offene Sprechstunde auch nur 60 Minuten beinhaltet, kann ich nur eine begrenzte Anzahl von Patienten in dieser Zeit versorgen. Alle Patienten, welche nicht versorgt werden können, bekommen einen Termin bzw. können sich in der nächsten offenen Sprechstunde vorstellen.

vorläufig Offene Sprechstunden:

Montag: 11:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:00 Uhr

Dienstag: 15:00 – 16:00 Uhr

Freitag: 8:00 – 10:00 Uhr